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Erneuerungswahl Evangelisch-reformierten Kirchenpflege

25. Januar 2018
Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 - 2022 / Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Abstimmung vom 4. März 2018
Nach Ablauf der zweiten Frist (Nachfrist) für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 - 2022 liegen die folgenden definitiven Wahlvorschläge vor:

11 Sitze inkl. Präsidium, 10 Wahlvorschläge
  • Feller Stefan, 1978, Teamleiter, Glärnischstrasse 43, Horgen
  • Gallmann Urs Walter, 1953, Programmierer (pensioniert), Gstaldenstrasse 12b, Horgen
  • Glowacki Isabelle, 1958, Kauffrau, Einsiedlerstrasse 176, Horgen
  • Hirsiger Beatrice, 1967, Lehrerin, Erlenstrasse 23, Horgen
  • Köstinger Bente, 1968, Buchhalterin, Bühlweg 2, Horgen
  • May-Ambühl Elisabeth, 1950, Lehrerin (pensioniert), Katzerenstrasse 18, Horgen
  • Müller Daniela Clara, 1961, Kauffrau, Allmendgüetlistrasse 35, Horgen
  • Pfister Jürg Josef, 1947, Betriebsökonom (pensioniert), Plattenrain 7, Horgen
  • Rauber Markus, 1977, Leiter Business- und Vertriebsmanagement, Konrad Hitz-Strasse 2, Hirzel
  • Rüegg Beat, 1972, Geschäftsleitung, Zugerstrasse 18, Hirzel
  • ...

Präsident:
  • Rauber Markus, 1977, Leiter Business- und Vertriebsmanagement, Konrad Hitz-Strasse 2, Hirzel

Stimm- und Wahlberechtigung
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat bzw. der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen angehört.

Gestützt auf Art. 160 Abs. 2 der Kirchenordnung ist bei Erneuerungswahlen die stille Wahl ausgeschlossen und es werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet.

Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl sind nur Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Horgen, die in der politischen Gemeinde Horgen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.


Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und den Wahlzettel bis Samstag, 10. Februar 2018 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 2. März 2018, beim Präsidialamt verlangen. Der Wahlzettel ist eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Urnenlokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal befindet sich im Gemeindehaus Horgen. Die Öffnungszeiten sind auf dem zugestellten Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Das Auszählen der Wahlzettel erfolgt am Abstimmungssonntag ab 09.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof Horgen.

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Das Stimmregister liegt im Präsidialamt bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Herr Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.