Inhalt

Denkmalschutz - Unterschutzstellung

26. Januar 2018
Wohnhaus Assek.Nr. 933, Uetlibergstrasse 2 und Ökonomiegebäude Assek.Nr. 934, Uetlibergstrasse 4, Kat.Nr. HN11940

Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 485 vom 18. Dezember 2017 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem die Gebäude Assek.Nrn. 933 und 934 auf dem Grundstück Kat.-Nr. HN11940 an der Uetlibergstrasse 2 und 4 unter Schutz gestellt werden.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie der verwaltungsrechtliche Vertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Hochbauamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte