Inhalt

Bundesgericht weist Gesuch um aufschiebende Wirkung ab - Eingemeindung wird per 1. Januar 2018 gemäss Volksentscheid vollzogen

9. November 2017
Das Bundesgericht hat das Gesuch um aufschiebende Wirkung mit Verfügung vom 7. November 2017 abgewiesen. Die Gemeinden Horgen und Hirzel zeigen sich erleichtert und bestätigt. Der grosse Mehraufwand hat sich gelohnt.
Somit steht fest. Die erste gemeinsame Gemeindeversammlung des erweiterten Gemeindegebiets kann gemäss Zusammenschlussvertrag ordentlich durchgeführt werden.

Die Stimmberechtigten aus Horgen und Hirzel werden auf Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr, in den Gemeindesaal Schinzenhof Horgen eingeladen. Die Anträge werden den Stimmberechtigten ergänzend per Post zugestellt und werden auf www.horgen.ch und www.hirzel.ch rechtzeitig publiziert.

Gemeinderäte Horgen und Hirzel