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Einladung zur gemeinsamen Gemeindeversammlung

14. November 2017
Einladung zur ersten Gemeindeversammlung des erweiterten Gemeindegebiets vom 14. Dezember 2017

Die erste gemeinsame Gemeindeversammlung des erweiterten Gemeindegebiets erfolgt unter dem Vorbehalt des durch den Kantonsrat genehmigten Zusammenschlusses der Gemeinden Horgen und Hirzel.
Die Stimmberechtigten aus Horgen und Hirzel werden auf
Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof Horgen
zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:

  1. Harmonisiertes Rechnungsmodell II (HRM2) – Verzicht auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens – Zustimmung
  2. Voranschlag 2018 Politisches Gemeindegut der erweiterten Gemeinde und Festsetzung Steuerfuss – Genehmigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in den Gemeinden Horgen und Hirzel, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten ergänzend per Post zugestellt und werden auf www.horgen.ch und www.hirzel.ch publiziert. Sie liegen ferner im Präsidialamt Horgen sowie in der Gemeinderatskanzlei Hirzel zur Einsicht auf.

Anlässlich dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung werden keine Anfragen beantwortet. Rechtzeitig eingereichte Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes werden an der nächsten Gemeindeversammlung vom 15. März 2018 beantwortet.

Steuerungsgruppe Horgen Hirzel

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung (inkl. Hirzel)

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