Inhalt
Einladung zur gemeinsamen Gemeindeversammlung
Die erste gemeinsame Gemeindeversammlung des erweiterten Gemeindegebiets erfolgt unter dem Vorbehalt des durch den Kantonsrat genehmigten Zusammenschlusses der Gemeinden Horgen und Hirzel.
Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof Horgen
zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
- Harmonisiertes Rechnungsmodell II (HRM2) – Verzicht auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens – Zustimmung
- Voranschlag 2018 Politisches Gemeindegut der erweiterten Gemeinde und Festsetzung Steuerfuss – Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in den Gemeinden Horgen und Hirzel, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Anträge werden den Stimmberechtigten ergänzend per Post zugestellt und werden auf www.horgen.ch und www.hirzel.ch publiziert. Sie liegen ferner im Präsidialamt Horgen sowie in der Gemeinderatskanzlei Hirzel zur Einsicht auf.
Anlässlich dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung werden keine Anfragen beantwortet. Rechtzeitig eingereichte Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes werden an der nächsten Gemeindeversammlung vom 15. März 2018 beantwortet.
Steuerungsgruppe Horgen Hirzel
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung (inkl. Hirzel)
Zugehörige Objekte
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201712_Weisung_web.pdf | Download | 0 | 201712_Weisung_web.pdf |
201712_Voranschlag_2018.pdf | Download | 1 | 201712_Voranschlag_2018.pdf |
201712_Voranschlag_2018_detailliert.pdf | Download | 2 | 201712_Voranschlag_2018_detailliert.pdf |