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Eingemeindung Hirzel – Bundesgericht beurteilt nachträgliches Gesuch um aufschiebende Wirkung
Damit ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung materiell noch nicht entschieden und es kann aus der provisorischen Anordnung nichts zugunsten der Beschwerdeführer abgeleitet werden. Hingegen erschwert es die Einhaltung des Zeitplans. Die Gemeinde Hirzel wird raschmöglich eine Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung und zur Bundesgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht einreichen und die grosse Bedeutung eines raschen Entscheides hervorheben.
Zwischenzeitlich gilt nach wie vor der durch den Souverän beider Gemeinden mit deutlichem Mehr am 25. September 2016 beschlossene Fahrplan zur Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen per 1. Januar 2018
Gemeinderäte Hirzel und Horgen