Inhalt

Eingemeindung Hirzel – Bundesgericht beurteilt nachträgliches Gesuch um aufschiebende Wirkung

26. Oktober 2017
Nachträglich zur Beschwerde vom 28. September 2017 haben die Beschwerdeführer nun ergänzend ein Gesuch um aufschiebende Wirkung beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat in der Folge mit Verfügung vom 23. Oktober 2017 in einer provisorischen Anordnung die aufschiebende Wirkung vorläufig erteilt und gleichzeitig eine Frist zur Stellungnahme bis zum 8. November 2017 gesetzt.

Damit ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung materiell noch nicht entschieden und es kann aus der provisorischen Anordnung nichts zugunsten der Beschwerdeführer abgeleitet werden. Hingegen erschwert es die Einhaltung des Zeitplans. Die Gemeinde Hirzel wird raschmöglich eine Stellungnahme zum Gesuch um aufschiebende Wirkung und zur Bundesgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht einreichen und die grosse Bedeutung eines raschen Entscheides hervorheben.

Zwischenzeitlich gilt nach wie vor der durch den Souverän beider Gemeinden mit deutlichem Mehr am 25. September 2016 beschlossene Fahrplan zur Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen per 1. Januar 2018

Gemeinderäte Hirzel und Horgen