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Öffentliche Auflage eines Gewässerprojekts

27. Oktober 2017
Horgen, Oberdorferbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.1;
Ersatz der Bachdole in der Neugasse; öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18 a
Wasserwirtschaftsgesetz
Die Gemeinde Horgen beabsichtigt den eingedolten Oberdorferbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.1, in der Neugasse zu ersetzen. Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Oberdorferbach in der Neugasse gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) auf.



Die Pläne liegen vom Freitag, 27. Oktober bis und mit Montag, 27. November 2017 beim Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, Büro 510, 2. Stock, von Montag bis Donnerstag jeweils um 08.00 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr, zur Einsicht auf.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Einsprachen gemäss § 18 a des Wasserwirtschaftsgesetzes sind an das Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zu Handen der Baudirektion des Kantons Zürich, AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft), Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.



Gemeinderat Horgen

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