Inhalt
Öffentliche Auflage eines Gewässerprojekts
Ersatz der Bachdole in der Neugasse; öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18 a
Wasserwirtschaftsgesetz
Die Pläne liegen vom Freitag, 27. Oktober bis und mit Montag, 27. November 2017 beim Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, Büro 510, 2. Stock, von Montag bis Donnerstag jeweils um 08.00 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr, zur Einsicht auf.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Einsprachen gemäss § 18 a des Wasserwirtschaftsgesetzes sind an das Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zu Handen der Baudirektion des Kantons Zürich, AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft), Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |