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Anpassung des Gebührenreglements zur Verordnung über die Abfallwirtschaft der Gemeinde Horgen

13. Oktober 2017
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 358 vom 2. Oktober 2017 das Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft angepasst. Das neue Gebührenreglement tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Es gilt sowohl für die Gemeinde Horgen als auch für die Gemeinde Hirzel.

Die neuen "Vollzugsbestimmungen und Gebührenreglement zur Verordnung über die Abfallwirtschaft" können während 30 Tagen nach Publikation beim Energie- und Umweltamt eingesehen werden.

Gegen die Anpassungen des Gebührenreglementes kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksamt Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Reglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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