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Revision Strompreise ab 1. Januar 2018

6. September 2017
Erwägungen
Die schweizerischen Stromversorger sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bis Ende August ihre neu kalkulierten Energie- und Netznutzungspreise für das Folgejahr verbindlich bekannt zu geben.

Rechtsgrundlage
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2009 fallen Änderungen der Strompreise in die Befugnis des Gemeinderates. Davon ausgenommen sind die Festsetzungen von gesetzlichen Abgaben wie z. B. für die "Systemdienstleistungen" (SDL) und die "Kostendeckende Einspeisevergütung" (KEV). Der Gemeinderat hat die neuen Strompreise an seiner Sitzung vom 28. August 2017 beschlossen.

Allgemeine Strompreisentwicklung in Horgen
  1. Der Preis pro Kilowattstunde (kWh) (Energie-, Netznutzungs-, Grund-, Leistungspreis und Abgaben) steigt über alle Kundensegmente betrachtet um durchschnittlich 10.3 % (Energie +1.5 % / Netz +10.9 %).
  2. Ohne Kundenwiderspruch basiert die Energielieferung unverändert auf "Erneuerbar+®" und besteht aus 100 % erneuerbaren Energiequellen.
  3. Der optionale Abschlag für den Mixstrom "Economique®" mit überwiegend Kernenergie beträgt unverändert -0.12 Rp./kWh.
  4. Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1.35 Rp. pro kWh.
  5. Die gesetzlichen Abgaben an Swissgrid für SDL werden von 0.40 Rp./kWh auf 0.32 Rp./kWh gesenkt.
  6. Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2.2 Rp./kWh (aktuell 1.4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest. Anstatt der "Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische" (aktuell 0.1 Rp./kWh) werden ab 2018 0.1 Rp./kWh als Beitrag für die "Ökologische Sanierung der Wasserkraft" erhoben. Diese Preise gelten vorbehältlich des definitiven Entscheides des Bundesrates.

Inkraftsetzung
Die neuen Strompreise treten per 1. Januar 2018 in Kraft. Die detaillierten Strompreise sind bei den Gemeindewerken Horgen erhältlich oder auf unserer Wesite unter Reglemente/Merkblätter.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 214, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeindewerke Horgen
30. August 2017
strompreise 2018

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