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Teilrevision der Nutzungsplanung "Bahnhof Horgen Oberdorf"

1. September 2017
öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 21. August 2017 die Teilrevision der Nutzungsplanung und der damit verbundenen Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Umzonung der Grundstücke zwischen der Bahnlinie Oberdorf und der Oberdorfstrasse sowie von der Neugasse bis und mit Bahnhofsgebäude von der Industriezone I 7 und Wohnzone 2.5 in die Zentrumszone Za.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 1. September 2017 bis 30. Oktober 2017 beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 30. Oktober 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Horgen

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