Inhalt
Pilzkontrolle
Montag | 19.00 - 19.30 Uhr |
Mittwoch, Samstag und Sonntag | 18.00 - 19.00 Uhr |
*Im November nur auf Anfrage, Telefon 043 244 00 88
Die Pilzkontrolle wird für alle beteiligten Gemeinden zentral in Horgen durchgeführt.
Lokalität
Gärtnerhaus auf dem Friedhofsareal
Kirchstrasse 58, 8810 Horgen
(50 m oberhalb reformierter Kirche, Eingang von Seite Kirchstrasse)
Auszug aus der kantonalen Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pilze (Pilzschutzverordnung) vom 23. März 1983:
§ 2
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
§ 5
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis und mit 10. Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
§ 6
Übertretungen dieser Verordnung kann mit Busse bis Fr. 1'000.00 bestraft werden.
Für Hirzel, Horgen, Oberrieden und Wädenswil amten als Ortspilzexperten:
Godi Leuthold, Horgen; Anton Kälin, Horgen; Susanne Hofmann, Hirzel
Auskünfte unter:
Godi Leuthold
Telefon 043 244 00 88
godi.leuthold@bluewin.ch
oder bei allgemeinen Fragen Energie- und Umweltamt Horgen, 044 728 42 91, energieumweltamt@horgen.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |