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Medienmitteilung der Gemeinden Hirzel und Horgen

11. Juli 2017
Zusammenschluss von Horgen und Hirzel – Verwaltungsgerichtsurteil – Verfahrensmängel des Bezirksrats gefährden die Umsetzung des Zusammenschlusses auf den 1. Januar 2018
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil betreffend Stimmrechtsbeschwerde vom 28. Juni 2017 massive Verfahrensfehler des Bezirksrats festgestellt. Der Beschluss des Bezirksrats wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an diesen zurückgewiesen. Ob der Zusammenschluss per 1. Januar 2018 erfolgen kann, hängt von einer umgehenden Beschlussfassung des Bezirksrats und in der Folge des Verwaltungsgerichts ab.

Bereits im Dezember 2016 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Bezirksrat Horgen gerügt, weil er in dieser Angelegenheit eine Rechtsverweigerung und -verzögerung begangen hat. Nun hält das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Juni 2017 fest, dass die Vorinstanz (Bezirksrat) massive Verfahrensfehler begangen hat. So hat es der Bezirksrat unterlassen, sich im Rekursentscheid mit dem Ausstandsbegehren der Beschwerdeführer zu befassen. Darüber hinaus hat er in einer personellen Zusammensetzung über den Rekurs entschieden, die den Anspruch der Beschwerdeführer auf unbefangene und unparteiische Beurteilung verletzte. Deshalb hat das Verwaltungsgericht den Beschluss des Bezirksrats Horgen vom 26. Januar 2017 aufgehoben. Der Bezirksrat muss die Angelegenheit neu beurteilen. Zudem muss der in dieser Sache befangene Bezirksratspräsident Armin Steinmann in den Ausstand treten. Über den ursprünglichen Stimmrechtsrekurs hat das Verwaltungsgericht materiell nichts entschieden.

Die Gemeinderäte Horgen und Hirzel halten fest, dass sich dieses Urteil ausschliesslich gegen den Bezirksrat und keineswegs gegen die Arbeit der beiden Gemeinden richtet. Die Gemeinderäte streben deshalb den von den Stimmberechtigten der beiden Gemeinden im September 2016 mit deutlichem Mehr beschlossenen Zusammenschluss per 1. Januar 2018 weiterhin an.

Gemeinderäte Hirzel und Horgen