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Ausbau Zugerstrasse, Breitmatt/Waldegg bis Churfirstenstrasse

3. Juli 2017
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 13 Strassengesetz
Das Kantonale Tiefbauamt führt im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG die Planauflage des Projekts "Zugerstrasse, Breitmatt/Waldegg bis Churfirstenstrasse, Ausbau" durch.

Die Pläne liegen vom 30. Juni 2017 bis 31. Juli 2017 auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen. Der Situationsplan ist im 2. OG (vor Büro Vermessungsamt) allgemein zugänglich.
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr; Dienstag - Donnerstag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend).

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Gemeindeverwaltung Horgen zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich.

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.

Kanton Zürich
Baudirektion
Tiefbauamt

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