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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2017

3. Mai 2017
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 8. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Baumgärtlihof – Sanierung und Neugestaltung der Nutzbeläge über dem Untergeschoss (Flachdachsanierung) – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr 490‘000.00
  2. Schulhaus Rainweg – Erneuerung der Fenster – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'440'000.00
  3. Schulhaus Rotweg – Erneuerung der Fenster und der Sonnenstoren – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1'500'000.00
  4. Jahresrechnung 2016 Politische Gemeinde Horgen (inkl. Jugendpolitik Horgen) – Genehmigung
  5. Zehn Bauabrechnungen – Genehmigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 24. Mai 2017 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Horgen

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