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Förderpreis 2017

9. Juni 2017
Die Gemeinde Horgen richtet einen Förderpreis aus.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus allen Kultursparten zwischen dem 22. und 35. Altersjahr. Die Ausrichtung des Preises geht als Motivation an.
  • Kulturgestaltende (Künstlerinnen und Künstler)
  • Kunstvermittelnde und Kulturbewahrende
Die Kandidaten müssen entweder in Horgen Wohnsitz haben, das Horgner Bürgerrecht besitzen oder einen besonderen Bezug zur Gemeinde haben.

Der Bewerbung sind ein Nachweis (Fotokopie) über die Teilnahmeberechtigung, ein kurzer Lebenslauf und eine Dokumentation über das bisherige Schaffen beizulegen.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 30. Juni 2017 (Poststempel) an:
Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen

Das Reglement über den Kultur- und Förderpreis der Gemeinde Horgen finden Sie unter Reglemente.

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