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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

16. März 2017
Nebst der Jahresrechnung 2016 (darüber wird anfangs April ausführlich berichtet) sowie einigen Bauabrechnungen werden dem Souverän drei Kreditgeschäfte zur Genehmigung vorgelegt. Im 30jährigen Baumgärtlihof müssen die undichten Nutzbeläge über dem Untergeschoss (Flachdachsanierung) erneuert sowie umgestaltet werden. Hierzu wird der Gemeindeversammlung ein Kreditantrag über Fr. 490'000.00 zum Entscheid unterbreitet.

Hinzu kommen zwei weitere Liegenschaftenanträge. So gilt es in den Schulhäusern Rainweg und Rotweg die Fenster zu erneuern (Kreditanträge über 1,44 bzw. 1,5 Mio. Franken. Im Schulhaus Rotweg erfolgt dieser Fensterersatz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, womit eine Annäherung an die ursprüngliche Gestaltung aus der Bauzeit erreicht werden soll. Mit den Fenstersanierungen kann eine Verbesserung des Energiewertes der Gebäude erreicht werden. Des Wei­te­ren wird im Schulhaus Rainweg zusätzlich das Sonnensegel isoliert, womit eine zusätzliche energetische Verbesserung erzielt werden kann. Detailinformationen zu den Geschäften können wie üblich der Weisung sowie dem Rechenschaftsbericht 2016, welche rechtzeitig allen Haushaltungen zugestellt werden, entnommen oder ab Mitte April unter www.horgen.ch eingesehen werden.

Ergreifung des Gemeindereferendums gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2017 betreffend Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
An der Sitzung vom 23. Januar 2017 beschloss der Kantonsrat die Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) und unterstellte die Änderung dem fakultativen Referendum. Bei der Diskussion, ob die Gemeinden oder der Kanton die Kosten für Heimplatzierungen tragen müssen, geht es um viel Geld. In der Vergangenheit war es üblich, dass die Gemeinden für einen Teil der Kosten aufkommen. Im vergangenen Jahr jedoch entschied das Bundesgericht, dass das kantonale Jugendheimgesetz von 1962 dafür keine genügende gesetzliche Grundlage biete und der Kanton die Kosten allein übernehmen müsse. Der Kanton will zwar seit längerem ein neues Gesetz ausarbeiten, doch dürfte dieses kaum vor 2019 in Kraft treten. Der Regierungsrat legte deshalb dem Kantonsrat ein Übergangsgesetz vor, welches die bisherige Praxis mit der Mitverpflichtung der Gemeinden verbindlich festschrieb. Gegen den entsprechenden Beschluss vom 23. Januar 2017 hat der Gemeinderat nun das Referendum ergriffen.
Gemäss Kantonsverfassung (KV) können 12 Politische Gemeinden das Gemeindereferendum ergreifen und eine Volksabstimmung verlangen. Gemäss Gemeindeordnung obliegt dem Gemeinderat die Ergreifung des Gemeindereferendums.

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Michael und Mara Eigenmann, Horgen, Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Etzelstrasse 39;
  • Specogna Immobilien AG, Kloten, Neubau von 5 Reihen-Einfamilienhäusern, Seegartenstrasse 68a-68e;
  • Pascal und Isabel Unternährer, Horgen, energetische Dachsanierung, Einbau einer Solaranlage und eines Dachflächenfensters, Umgestaltung der Dachterrasse sowie Anbau eines Balkons, Zelgenstrasse 47;
  • Verein Lebendige Landschaft, Zürich, Anlegen eines Amphibienlaichgewässers, Tabletenstrasse bei 32, Horgenberg;

Ferner hat der Gemeinderat...

  • das Jagdrevier Horgen 1 für die Pachtperiode 2017 - 2025 der Jagdgesellschaft Horgen, bestehend aus Francesco Gherzi, Andrea Lienhard, Michael Schönholzer, François Schwarzenbach, George Scott und Josef Spörri zugeschlagen.
  • im Rahmen des Neubaus eines Doppelkindergartens Heubach für die Gärtnerarbeiten die Firma Trüb AG, Horgen, mit Kosten von Fr. 154'036.50 beauftragt.
  • für den Komplettersatz des Personenlifts in der Alterssiedlung Baumgärtlihof die Firma Kone AG mit Kosten von Fr. 75‘600.00 beauftragt.
  • die Kanalspülarbeiten für die Zone 5 (Bergli bis Tannenbach) zum Preis von Fr. 54‘005.85 der Firma H. J. Huber, Samstagern, vergeben.
  • im Rahmen des Projekts „Glärnischstrasse West“, welches der Souverän an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 bewilligte, die Tiefbauarbeiten zum offerierten Akkordangebot von 2‘156‘404.80 der Firma TIUS AG, Wädenswil, vergeben.
  • als gebundene Sofortmassnahme Hangsicherungsarbeiten an der Tabletenstrasse (Abschnitt Horgenberg - Sihlwald) zum offerierten Akkordangebot von 79‘314.80 der Firma RIBBERT AG, Maienfeld, vergeben.

Gemeinderat Horgen 

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