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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

24. Januar 2017
Initiative "Für eine zeitgemässe Geschäftsprüfung (RGPK) in der Gemeinde Horgen" – Rückzug durch die Initianten
Ausgangslage
Am 11. November 2016 haben sechs Initianten unabhängig der Parteilandschaft eine Initiative eingereicht, welche die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission anstelle der bisherigen Rechnungsprüfungskommission zum Ziel hat. Der Gemeinderat hat in der Folge am 28. November 2016 deren Gültigkeit beschlossen und sowohl den Gemeinderat Hirzel als auch die Rechnungsprüfungskommission zur Vernehmlassung eingeladen. Die Einführung einer Geschäftsprüfungskommission hat eine Teilrevision der Gemeindeordnung zur Folge, über welche die Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 hätten abstimmen müssen. Eine Abstimmung, bei welcher die Gemeindeordnung im Abschnitt "Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission" auf die neue Amtsperiode 2018/22 hin geändert würde.

Aktuelle Situation lässt Rückzug begründen
Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen erschweren eine parallele Diskussion über eine Teilrevision der Gemeindeordnung Horgen im Hinblick auf die neue Amtsperiode. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hirzel würden weder angefragt noch könnten sie an der Abstimmung teilnehmen. Dies bei einer Neuerung, welche erst nach der Eingemeindung umgesetzt würde. Kommt hinzu, dass das kürzlich in Kraft gesetzte neue Gemeindegesetz bzw. die dazugehörende Verordnung die Teilrevision aller Gemeindeordnungen des Kantons Zürich in der Amtsperiode 2018 bis 2022 verlangt. Damit macht es wenig Sinn, ein Thema, nämlich die Organisation der Geschäftsprüfungs-/Rechnungsprüfungskommission, losgelöst vorgängig zur Abstimmung zu bringen.

Rückzug der Initiative
Unter Berücksichtigung dieser Fakten und um die Eingemeindung der Gemeinde Hirzel nicht noch zusätzlich zu erschweren, haben die Initianten - in Absprache mit dem Gemeindepräsidenten - am 20. Januar 2017 entschieden, die Initiative mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. Die Forderung nach einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission wird zusammen mit den notwendigen Anpassungen der Gemeindeordnung in der nächsten Legislatur wieder aufgenommen.