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Anordnung einer Gemeindeabstimmung

5. Januar 2017
Am Sonntag, 12. Februar 2017, findet folgende Gemeindeabstimmung statt:
Projektgenehmigung Glärnischstrasse, Abschnitt Zuger- bis Rotwegstrasse, Neugestaltung Strassenraum sowie Sanierung Werkleitungen und Kreditbewilligung von Fr. 3'870'000.00.

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und den Stimmzettel bis Samstag, 21. Januar 2017 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 10. Februar 2017, beim Präsidialamt verlangen. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben. 
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimm­rechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe. 
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. 
Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal und deren Öffnungszeiten sind auf dem zugestellten Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt ab 09.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof in Horgen.

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Das Stimmregister liegt im Präsidialamt bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen