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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage inklusive Rodungsgesuch

6. Januar 2017
Horgen / Wädenswil.
L-101291.3
110 kV-Leitung Altgass - Wädenswil (Leitung 242)
Teilstrecke: Muffenschacht 1A (Nähe Unterwerk Horgen) bis Unterwerk Wädenswil
  • Umbau von 50 kV auf 110 kV mit Teilverkabelung der Freileitung

L-165466.7
110 kV-Leitung Thalwil - Wädenswil (Leitung 207)
  • Umbau von 50 kV auf 110 kV mit Teilverkabelung der Freileitung auf der Teilstrecke ab Mast Nr. 52 (Nähe Unterwerk Horgen) bis Unterwerk Wädenswil

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Axpo Power AG, Leitungsbau, Parkstrasse 23 / Postfach, 5401 Baden das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 6. Januar 2017 bis 6. Februar 2017 in der Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbauamt (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, während den Bürozeiten öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen

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