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Projektauflage

18. November 2016
Strassenlärm-Sanierungsprojekt Gemeindestrassen, bestehend aus:
  • Gewährung von Erleichterungen bei 61 Liegenschaften
  • Einbau von lärmarmen Deckbelägen auf 4 Strassenabschnitten
  • Einbau bzw. Rückerstattung von Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) bei 29 Liegenschaften.
Das Strassenlärmsanierungsprojekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG) während 30 Tagen, im Gemeindehaus Horgen, Bahnhofstrasse 10 (Hochbauamt, Büro 510) öffentlich auf und ist während der ordentlichen Öffnungszeiten einsehbar.

Die Planauflage dauert vom 18. November bis zum 19. Dezember 2016.

Gegen das Lärmsanierungsprojekt kann innerhalb der Auflagefrist (Datum des Poststempels) beim Gemeinderat Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache hat schriftlich zur erfolgen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Gemeinderat Horgen

Zugehörige Objekte