Inhalt
Projektauflage
- Gewährung von Erleichterungen bei 61 Liegenschaften
- Einbau von lärmarmen Deckbelägen auf 4 Strassenabschnitten
- Einbau bzw. Rückerstattung von Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) bei 29 Liegenschaften.
Die Planauflage dauert vom 18. November bis zum 19. Dezember 2016.
Gegen das Lärmsanierungsprojekt kann innerhalb der Auflagefrist (Datum des Poststempels) beim Gemeinderat Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache hat schriftlich zur erfolgen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |