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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

14. Oktober 2016
Horgen.
L-225255.1
0.4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Steinkrattenweg 3b
  • Teilverkabelung der Freileitung Unterhus, inkl. Verteilkabine

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Gemeindewerke Horgen, Elektrizitätswerk, Seestrasse 335, 8810 Horgen im Namen der Gemeindewerke Horgen, Seestrasse 335, 8810 Horgen das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 14. Oktober bis 14. November 2016 in der Gemeindeverwaltung, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspekto-rat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen


14. Oktober 2016

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