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Entlassung von Objekt A153, Sommerlinden Plattenstrasse, aus dem Natur- und Landschaftsschutzinventar und aus der Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Gemeinde Horgen
Der Gemeinderat Horgen setzt die revidierte Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung und das angepasste Natur- und Landschaftsschutzinventar per 1. 9. 2016 neu in Kraft.
Der Beschluss und die dazugehörigen Dokumente können während 30 Tagen nach Publikation beim Energie- und Umweltamt, Bahnhofstrasse 10, Horgen, eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, mit schriftlicher Begründung beim Baurekursgericht, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Horgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Energie und Umwelt | 044 728 42 91 | energieumwelt@horgen.ch |