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Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung 2009/2010 – Nachträgliche Genehmigung der Erweiterung Kernzone Arn, Umzonung Bergweiher, Festlegung Waldabstandslinien

15. Juli 2016
Mit Verfügung Nr. ARE 14-1072 vom 5. Juli 2016 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die von der Gemeindeversammlung Horgen am 15. September 2011 festgesetzte Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung 2009/2010 nachträglich wie folgt genehmigt:
  • Die Erweiterung der Kernzone Arn, die damit verknüpfte Änderung des Kernzonenplans Arn Mst. 1:1000 sowie Ziffer 1.2.5 der Bau- und Zonenordnung, die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 15. September 2011 festgesetzt haben und welche gemäss Verfügung Nr. 106/2012 der Baudirektion vom 7. August 2012 einstweilen von der Genehmigung ausgenommen worden sind, werden genehmigt.
  • Die Ausscheidung der Erholungszone E Sp Bergweiher und die Anpassung von Ziffer 8.1 der Bau- und Zonenordnung, die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 15. September 2011 festgesetzt hat und welche gemäss Verfügung Nr. 106/2012 der Baudirektion vom 7. August 2012 einstweilen von der Genehmigung ausgenommen worden sind, werden genehmigt.
  • Die Waldabstandslinienpläne Nrn. 24 (Wührenbach) und 25 (Bergweiher), die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 13. März 2014 festgesetzt hat, werden genehmigt.

Die Genehmigung wird gemäss §§ 6 und 89 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die nachträgliche Genehmigung der Erweiterung Kernzone Arn, Umzonung Bergweiher, Festlegung Waldabstandslinien tritt mit dieser Publikation in Kraft.

GEMEINDE HORGEN
Horgen, 15. Juli 2016

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