Inhalt
Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung 2009/2010 – Nachträgliche Genehmigung der Erweiterung Kernzone Arn, Umzonung Bergweiher, Festlegung Waldabstandslinien
- Die Erweiterung der Kernzone Arn, die damit verknüpfte Änderung des Kernzonenplans Arn Mst. 1:1000 sowie Ziffer 1.2.5 der Bau- und Zonenordnung, die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 15. September 2011 festgesetzt haben und welche gemäss Verfügung Nr. 106/2012 der Baudirektion vom 7. August 2012 einstweilen von der Genehmigung ausgenommen worden sind, werden genehmigt.
- Die Ausscheidung der Erholungszone E Sp Bergweiher und die Anpassung von Ziffer 8.1 der Bau- und Zonenordnung, die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 15. September 2011 festgesetzt hat und welche gemäss Verfügung Nr. 106/2012 der Baudirektion vom 7. August 2012 einstweilen von der Genehmigung ausgenommen worden sind, werden genehmigt.
- Die Waldabstandslinienpläne Nrn. 24 (Wührenbach) und 25 (Bergweiher), die die Gemeindeversammlung Horgen mit Beschluss vom 13. März 2014 festgesetzt hat, werden genehmigt.
Die Genehmigung wird gemäss §§ 6 und 89 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die nachträgliche Genehmigung der Erweiterung Kernzone Arn, Umzonung Bergweiher, Festlegung Waldabstandslinien tritt mit dieser Publikation in Kraft.
GEMEINDE HORGEN
Horgen, 15. Juli 2016
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |