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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2016

4. Mai 2016
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 9. Juni 2016, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
  1. Totalrevision der Zweckverbandsstatuten (alt Verbandsordnung) für die Abfallverwertung im Bezirk Horgen - Zustimmung
  2. Teilrevision Zonenplan sowie Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Neu Tödi - Zustimmung
  3. Jahresrechnung 2015 Politische Gemeinde Horgen - Genehmigung
  4. Diverse Bauabrechnungen - Genehmigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 26. Mai 2016 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Horgen

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