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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinde Horgen

28. April 2016
Am Sonntag, 5. Juni 2016, findet folgende Gemeindeabstimmung statt:
Projekt „Neubau Doppelkindergarten Heubach“:
Projekt- und Kreditgenehmigung von Fr. 2'950'000.00 für den Neubau eines Doppelkindergartens auf dem Areal des Kindergartens Heubach.

Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.
Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und den Stimmzettel bis Samstag,

14. Mai 2016 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 3. Juni 2016, beim Präsidialamt verlangen. Die Stimmzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung des Abstimmungslokals am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an der Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.
Abstimmungslokal, Wahlbüro und Auszählung
Das Urnenlokal und die Öffnungszeiten sind auf dem zugestellten Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Das Auszählen der Stimmzettel in Horgen erfolgt ab 08.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof.

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen. Das Stimmregister liegt im Präsidialamt bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Gemeinderat Horgen