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Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen - Anpassung der Ziffer 9.1.5 der Bau- und Zonenordnung
Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Anpassung der Ziffer 9.1.5 der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 21. August 2015 bis 19. Oktober 2015, beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 19. Oktober 2015 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
GEMEINDERAT HORGEN
Horgen, 21. August 2015
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |