Inhalt

Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen - Anpassung der Ziffer 9.1.5 der Bau- und Zonenordnung

21. August 2015
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 17. August 2015 die Teilrevision der Nutzungsplanung und der damit verbundenen Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Die Teilrevision der Nutzungsplanung soll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 vorgelegt werden.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Anpassung der Ziffer 9.1.5 der Bau- und Zonenordnung (BZO).

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 21. August 2015 bis 19. Oktober 2015, beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Revisionsvorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 19. Oktober 2015 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

GEMEINDERAT HORGEN

Horgen, 21. August 2015

Zugehörige Objekte