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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

24. Juni 2015
Provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung der zweiten Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. Mai 2015 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der laufenden Amtsdauer 2014 bis 2018 innerhalb der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
  • Rhyner Pascal, geb. 1984, Direktor, Waidlistrasse 86, Horgen (SVP)
  • Troller-Wick Michèle Dominique, geb. 1971, Treuhandangestellte, Käpfnerweg 6, Horgen (parteilos)
  • Walder Hans, geb. 1955, Rechnungsführer, Wassergass 15, Horgen (SP)
 
In Anwendung von Art. 10 und 11 der Gemeindeordnung und § 53 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 1. Juli 2015, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Horgen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Horgen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Urnenwahl findet am 6. September 2015 statt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Gemeinderat Horgen