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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

6. Mai 2015
Fünf Geschäfte zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015
Nebst der Jahresrechnung 2014 (darüber wurde bereits ausführlich berichtet) sowie einigen Bauabrechnungen werden dem Souverän vier Geschäfte zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Sanierung der Wasserleitungen und Sanitär-Anlagen im Schinzenhof wird ein Kredit von Fr. 659‘000.00 zulasten der Investitionsrechnung beantragt. Die Haupt-Wasserteilbatterie und alle Kalt- und Warmwasserversorgungsleitungen sowie viele Anlagenbauteile im Schinzenhof sind fast 50-jährig. Bei den zwischenzeitlich zahlreich vorgenommenen Sanierungen und Umbauten in der Migros, der Ladenpassage, in den Räumlichkeiten der Credit Suisse, im Saal, etc. wurden immer nur einzelne Gebäudeteile saniert. Das vorliegende umfassende Sanierungsprojekt ist notwendig, um eine betriebssichere Funktion der Wasserversorgung zu gewährleisten. Ferner können zusätzliche Energiesparmassnahmen durch die Dämmung der Warmwasserleitungen erreicht werden.

Zwei weitere Geschäfte bilden die Zustimmungen zur Statutenrevision des Zweckverbands (ZV) für Sonderschulung im Bezirk Horgen sowie der Beitritt zum Zweckverband (ZV) Zivilschutz Zimmerberg. Beim ZV Sonderschulung im Bezirk Horgen wird primär und als Folge des neuen Finanzausgleichgesetzes in Zukunft der Kostenverteiler geändert. Der Faktor „bereinigte Steuerkraft“ wird gestrichen, um zukünftig eine doppelte Abschöpfung der finanzkräftigen Gemeinden zu vermeiden. So werden für die Kosten die Schülerzahlen und die Einwohnerzahlen zu je 50 % der Verbandsgemeinden berücksichtigt. Über die Bildung einer bezirksweiten Zivilschutzorganisation wurde in den Medien bereits mehrfach informiert. Der Zusammenschluss der sechs Zivilschutzorganisationen zu einem bezirksweiten Zweckverband verspricht bei tieferen Gesamtkosten eine höhere Leistungsfähigkeit und ein grösseres Kaderpotential.

Weiter wird dem Souverän eine Teilrevision des Art. 34 der Personalverordnung zum Entscheid unterbreitet. In einer Neubeurteilung des Gemeinderats hinsichtlich der Attraktivität der Gemeinde Horgen als Arbeitgeberin wird festgestellt, dass eine fünfte Ferienwoche vom 21. bis 49. Altersjahr für eine Vielzahl der Beschäftigten der Schweiz Gültigkeit hat. Im Rahmen der Personalrekrutierung (Anstellungsgespräche) überzeugt die heutige Horgner Ferienregelung nicht mehr bzw. ist nicht mehr zeitgemäss. Diese Anpassung erfolgt nicht zuletzt im Sinne einer Angleichung an die Ferienregelungen der beiden grossen Nachbargemeinden Wädenswil und Thalwil.

Die Detailinformationen können der Weisung sowie dem Rechenschaftsbericht 2014, welche in den nächsten Tagen allen Haushaltungen zugestellt werden, entnommen oder unter auf dieser Website unter Gemeindeversammlung eingesehen werden.

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