Inhalt
Bauausschreibungen
Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit:
Abbruch und Wiederaufbau bzw. Umbau und Sanierung des Wohnhauses Assek.Nr. 933, Inventar-Nr. 5 sowie Umnutzung der Scheune Assek.Nr. 934, Kat.Nr. 10890, Uetlibergstrasse 2 und 4, Landwirtschaftszone
Vorentscheidsfragen:
Ist ein Abbruch und Wiederaufbau oder ein Umbau und Sanierung des Wohnhauses Assek.Nr. 933 bewilligungsfähig?
Ist die Umnutzung des Ökonomiegebäudes Assek.Nr. 934 ohne bauliche Massnahmen bewilligungsfähig?
Auflage
Der Vorentscheid liegt beim Bauamtssekretariat Horgen (Büro 510), Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur Einsicht auf.
Dauer der Auflage
20 Tage ab Datum der Ausschreibung.
Rechtsbehelfe
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Bauamt Horgen, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich (keine E-Mail) zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Horgen, 17. April 2015
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |