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Ausscheidung von Schutzzonen und Erlass Schutzzonenreglement für die Quelle Eichloch, Horgen

20. März 2015
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 88 vom 9. März 2015 beschlossen:
 
Die Schutzzonen für die Quelle Eichloch werden ausgeschieden und ein Schutzzonenreglement erlassen. Die Gemeinde Horgen ersucht um das Recht, dem Grundwassergebiet Thalwil-Oberrieden-Horgen mit der Quellfassung Eichloch im Grundstück Kat.-Nr. 7450, Gebiet Eichloch, Horgen, bis zu 9 l/min Wasser zu entnehmen und dieses zu Trink- und Brauchzwecken zu verwenden. Die Gemeinde nutzt die um 1900 erstellte Quellfassung  bereits heute zur Speisung eines Laufbrunnens. Für diese Nutzung bestand bisher keine Konzession im Sinne des Wasserwirtschaftsgesetzes.

Die Akten und Pläne können bis am 24. April 2015 beim Liegenschaften- und Sportamt Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, während den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Horgen

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