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Privater Gestaltungsplan Meilenwerk Zürichsee - Aufhebung

13. März 2015
Privater Gestaltungsplan Meilenwerk Zürichsee - Aufhebung

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 2. März 2015 der von der Mobimo Management AG, Seestrasse 59, 8700 Küsnacht, beantragten Aufhebung des privaten Gestaltungsplans Meilenwerk Zürichsee zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 13. März 2015 bis 11. Mai 2015 beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und kön-nen während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Aufhebung des Gestaltungsplans äussern. Einwendungen sind bis spätestens 11. Mai 2015 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.


Gemeinderat Horgen

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