Inhalt

Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden

29. Januar 2015
Am Sonntag, 8. März 2015 findet statt:

A. Eidgenössische Volksabstimmung

1
Volksinitiative vom 5. November 2012 „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“

2
Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 „Energie- statt Mehrwertsteuer“

B. Bezirkswahl

1
Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Bezirkskirchenpflege des Bezirks Horgen für die Amtsdauer 2015 – 2019 (1. Wahlgang)

2
Mitglieder der Bezirkskirchenpflege (5 Mitglieder wurden in stiller Wahl gewählt).

C. Kommunale Abstimmung Gemeinde Hirzel

1
Erneuerungswahl Friedensrichter/Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021


D. Kommunale Abstimmung Gemeinde Oberrieden

1
Erneuerungswahl Friedensrichter/Friedensrichterin für die Amtsdauer 2015 – 2021


Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Bei der Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Bezirkskirchenpflege des Bezirks Horgen für die Amtsdauer 2015 – 2019 sind nur die Angehörigen der evangelisch-refor­mierten Kirchgemeinden des Bezirks Horgen, welche das 16. Altersjahr zurückgelegt und im Bezirk Horgen Wohnsitz haben, wahlberechtigt.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag, 14. Februar 2015 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 6. März 2015 bei der Gemeinderatskanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöff­nungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzu­geben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimm­rechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an die Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsauswei­sen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
  • in Horgen ab 09.30 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeinderatskanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen