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Medienmitteilung des Gemeinderates: Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014 - Gestaltungsplan Wannenthal - Rückzug Antrag 4.2

8. Dezember 2014
An der kommenden Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014 wird dem Souverän unter Traktandum 4.1 der Antrag auf eine Teilrevision des Gestaltungsplans Wannenthal zum Entscheid unterbreitet.
Traktandum 4.2 (ersatzlose Aufhebung des privaten Gestaltungsplans) war im Sinne eines Eventualantrags vorgesehen, dieser für den Fall einer Ablehnung der Teilrevision gemäss Traktandum 4.1. Nach Vorliegen des Vorprüfungsberichts des Kantons wird die Vorlage 4.2 auf Antrag der Grundeigentümer zurückgezogen. Gemäss Vorprüfungsbericht des Kantons wäre eine gänzliche Aufhebung des Gestaltungsplans nur genehmigungsfähig, wenn eine neue Sondernutzungsplanung für das Neudorfquartier vorliegen würde. Dies war bisher nie beabsichtigt.

Sowohl für den Gemeinderat als auch für die Grundeigentümer steht die Teilrevision des rund achtjährigen Gestaltungsplans im Vordergrund. Dieser wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2006 verabschiedet. An dessen Inhalt wird festgehalten. Mit der Teilrevision sollen lediglich die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die bestehende Fabrik abgebrochen und durch einen ortsbaulich und gestalterisch vergleichbaren Bau ersetzt werden kann.

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, so bald als möglich eine Zukunft für das Gebiet Wannenthal schaffen zu können. Der heutige Zustand einer Industriebrache ist weder zufriedenstellend noch zielführend.

Gemeinderat Horgen

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