Inhalt
Teilrevision der Nutzungsplanung Horgen - Anpassung der Bau- und Zonenordnung - Genehmigung
Gegen die Festsetzung und die Genehmigung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und des-sen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Während der Rekursfrist liegen der Gemeindeversammlungsbeschluss mit den dazugehören-den Unterlagen sowie die Verfügung der Baudirektion beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Horgen, 31. Oktober 2014
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 728 43 11 | hochbau@horgen.ch |