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Privater Gestaltungsplan Wannenthal

12. September 2014
öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 8. September 2014 der von der Hans Oetiker AG, Oberdorfstrasse 21, 8810 Horgen, eingereichten Teilrevision der Bestimmungen des privaten Gestaltungsplans Wannenthal sowie der alternativ beantragten Aufhebung des Gestaltungsplans zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG zugestimmt.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen ab der Publikation, das heisst vom 12. September 2014 bis 10. November 2014 beim Hochbauamt, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision sowie zur Aufhebung äussern. Einwendungen sind bis spätestens 10. November 2014 (Datum des Poststempels) schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Horgen zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Horgen, 12. September 2014

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