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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

25. September 2014
Voranschlag 2015 – Der Steuerfuss soll um 3 % gesenkt werden Der Voranschlag 2015 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 1‘399‘000.00 vor. Zusätzliche Abschreibungen im Steuerhaushalt von 3 Mio. Franken zur Entlastung künftiger Gemeinderechnungen führen zu einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 4‘399‘000.00. Der Steuerfuss soll von 90 % auf neu 87 % gesenkt werden. Dies ist gemessen am wirtschaftlichen Umfeld und einem aktuellen Eigenkapital von über 90 Mio. Franken vertretbar. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Nettovermögen (2009 bis 2013) von  Fr. 1‘100.00 und der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad von 147,7 % sowie die zusätzlich getätigten Abschreibungen in den vergangenen 4 Jahren von Total 24 Mio. Franken im Steuerhaushalt lassen eine Steuersenkung zu. Allgemeines Der Voranschlag 2015 sieht einen Aufwandüberschuss von Fr. 4‘399‘000.00 vor. Das Budget basiert auf einem Steuerfuss von 87 % bei einem Steuerertrag (100 %) von Fr. 74‘600‘000.00. Der Gesamtaufwand liegt bei 193,5 Mio. Franken. Aufgrund des zu erwartenden Aufwandüberschusses wird das Eigenkapital Ende Rechnungsjahr 2015 noch rund 86,5 Mio. Franken betragen. Investitionen Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen für das Budgetjahr insgesamt Fr. 18‘885‘000.00 (Vorjahr Fr. 26‘430‘000.00). Davon entfallen Fr. 7‘900‘000.00 auf die gebührenfinanzierten Bereiche und Fr. 10‘985‘000.00 ins Gemeindegut (steuerrelevant). Laufende Rechnung Der Gesamtaufwand sinkt um 1,9 % oder 3,68 Mio. Franken. In folgenden Bereichen finden wir die markantesten Abweichungen: - Bildung Minderaufwendungen von 0,5 Mio. Franken - Abschreibungen sinken um rund 4,2 Mio. Franken
  • Weniger geplante Investitionen - Reduktion der zusätzlichen Abschreibungen im Steuerhaushalt auf 3 Mio. Franken
  • Weitere Minderaufwendungen - Finanzausgleich (minus 2,2 Mio. Franken). Trotz diesen Minderaufwendungen liefert Horgen im Jahr 2015 immer noch hohe 12,2 Mio. Franken in die Finanzausgleichskasse des Kantons ab.
- Mehraufwendungen (gebundene Ausgaben) in der Sozialen Wohlfahrt von 1,9 Mio. Franken
  • Kinder- und Jugendheimplatzierung - Pflegeleistungen Normdefizit Spitex - Ergänzungsleistungen - höhere KESB-Beiträge
Bei den Besoldungen sind 0,2 % Teuerung für alle Mitarbeitenden budgetiert. Die gesamten budgetierten Steuereinnahmen 2015 (92,2 Mio. Franken) erfahren im Vergleich mit dem Vorjahr eine Reduktion um rund 2 Mio. Franken. Die ordentlichen Steuern werden sich trotz der geplanten Steuerfussreduktion von 90 % auf 87 % voraussichtlich erhöhen, da die Neuzuzüger erneut steuerlich an Gewicht zulegen. Es ist ein Mehrertrag von rund 1,5 Mio. Franken budgetiert, dies führt zu einer Gesamtsumme von 84,1 Mio. Franken (Steuern Rechnungsjahr ohne Grundstückgewinnsteuern). Die Steuern der juristischen Personen verbleiben bei 27%. Mindererträge sind bei den Steuern Vorjahre (minus 3 Mio. Franken) und den Grundstückgewinnsteuern (minus 1,5 Mio. Franken) zu erwarten. Im Gegenzug werden bei den Quellensteuern Mehreinnahmen prognostiziert (plus 1 Mio. Franken). Der Voranschlag geht von einem Steuerertrag 100 % von 74,6 Mio. Franken aus und ist somit zirka 4 Mio. Franken höher als im Voranschlag 2014. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung kann der Steuerfuss für das Jahr 2015 auf 87 % (Vorjahr 90 %) festgesetzt werden. Ohne diese Steuerfussreduktion sowie ohne zusätzliche Abschreibungen würde ein Ertragsüberschuss von zirka 1 Mio. Franken resultieren, welcher eine weitere Erhöhung des Eigenkapitals zur Folge hätte. Ausblick Unsere Horgner Unternehmen haben in Gesprächen bestätigt, dass auch in den nächsten Jahren von ihnen mit ähnlichen Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Die Unternehmenssteuerreform III dürfte gemäss aktuellem Stand frühestens 2018 in Kraft treten. Bei einem geschätzten Anteil von zirka 27 % würde dies Horgens Steuereinnahmen mittelfristig empfindlich treffen und entsprechend reduzieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mindereinnahmen durch Massnahmen von Bund und Kanton kompensiert werden müssen. Dem Aufwand ist auch in den kommenden Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gemeinde Horgen mit seiner wachsenden Bevölkerung muss weiterhin optimal versorgt werden und soll sich gesund entwickeln können. Es muss aber klar zwischen den notwendig zu leistenden und den wünschenswerten Aufgaben unterschieden werden. Künftige Investitionen müssen unter diesen Aspekten sorgfältig geprüft werden. Der Horgner Finanzhaushalt ist und bleibt gesund. Horgen kann sich Dank dem umsichtigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der letzten Jahre diese Steuerreduktion leisten. Die guten Kennzahlen bestätigen und unterstreichen die Steuerfusspolitik des Gemeinderats. Es sollen vernünftige, aber keine übermässigen Reserven geschaffen werden. Nachdem in den letzten Jahren aus Vorsicht abgewartet wurde, wie stark die Wirtschaftskrise in gewohnt verzögerter Manier Horgen treffen werde, kann nun entwarnt werden. Horgen kann eventuelle kleinere Steuereinbrüche bei den juristischen Personen mit Mehreinnahmen durch Neuzuzüger weitgehend kompensieren. Der vorgeschlagene Steuerfuss von 87 % soll wenn immer möglich in den nächsten Jahren beibehalten werden.