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Denkmalschutz - Entlassung aus dem Inventar des “Alten Fabrikgebäudes Wannenthal“ Assek.Nr. 1256, Zugerstrasse 57

22. August 2014
Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 318 vom 11. August 2014 gestützt auf § 213 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) das Gebäude Assek.Nr. 1256 auf dem Grundstück Kat.Nr. 6012 an der Zugerstrasse 57, 8810 Horgen, aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gemeinderat Horgen

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