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Reglement über das Feuerwehrwesen
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Re-kursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Gemeinderatsbeschlüsse inkl. dem gemeinsamen Reglement liegen im Sinne von § 68a des Gemeindegesetzes während der Rekursfrist in den Gemeinderatskanzleien von Horgen sowie von Hirzel während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gemeinderat Horgen
Gemeinderat Hirzel