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Öffentliche Auflage eines Gewässerprojekts

13. Juni 2014
Horgen , Oberdorferbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.1;
Offenlegung und hochwassersicherer Ausbau; öffentliche
Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18 a Wasserwirtschaftsgesetz
Die Gemeinde Horgen beabsichtigt, den Oberdorferbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.1, zwischen Wald und Neugasse offenzulegen und hochwassersicher auszubauen. Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojekts liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Oberdorferbach gem. Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GschG, SR 814.20) auf.

Die Pläne liegen vom Freitag, 13. Juni 2014 bis und mit Montag, 14. Juli 2014 beim Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, Büro 510, 2. Stock, von Montag bis Donnerstag jeweils um 08.00 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr, zur Einsicht auf. Das Gemeindehaus bleibt am Chilbimontag, 23. Juni 2014, geschlossen. Das Projekt ist- soweit darstellbar- vor Ort ausgesteckt bzw. markiert.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden.

Einsprachen gemäss § 18 a des Wasserwirtschaftsgesetzes sind an das Tiefbauamt der Gemeinde Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zu Handen der Baudirektion des Kantons Zürich, AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft), Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden.

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind ebenfalls innert der Auflagefrist einzureichen. Die Legitimation bestimmt sich nach der Rekurs- und Beschwerdelegitimation gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist der Gemeine Horgen (Tiefbauamt) schriftlich (im Doppel) einzureichen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Gemeinderat Horgen

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