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Gerichtliches Verbot

23. Mai 2014
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen hat am 16. April 2014 nach Einsicht in das Begehren der gesuchstellenden Partei, Avadis Anlagestiftung, Bruggerstrasse 61a, 5400 Baden, vertreten durch Sidenzia AG, Neugutstrasse 6, 8304 Wallisellen, verfügt:

Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Besucherparkplätzen der Liegenschaften Heubachstrasse 10 und 14 in 8810 Horgen, Kataster-Nr. 10386, untersagt.

Berechtigt sind nur die Besucher auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 200.00 bestraft.

Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).

Gemeindeammannamt

Manfred Rhiner, Gemeindeammann

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