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Gerichtliches Verbot
Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf den Besucherparkplätzen der Liegenschaften Heubachstrasse 10 und 14 in 8810 Horgen, Kataster-Nr. 10386, untersagt.
Berechtigt sind nur die Besucher auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 200.00 bestraft.
Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Gemeindeammannamt
Manfred Rhiner, Gemeindeammann
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt | 044 728 42 44 | betreibungsamt@horgen.ch |