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Öffentliche Auflage eines Strassenprojekts

11. April 2014
Folgendes Projekt wird gemäss § 16 und § 17 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Zürichseeweg, linkes Ufer, Areal Seegarten, Fuss-/Wanderweg
Die Projektunterlagen liegen ab Freitag, 11. April 2014 während 30 Tagen, d.h. bis am Montag, 12. Mai 2014, während den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen, zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Horgen, 11. April 2014

Gemeinderat Horgen

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