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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

10. April 2014
Infolge Tiefbauarbeiten muss die Einmündung Schärbächlistrasse in die Seestrasse ab Dienstag, 22. April bis voraussichtlich Mitte Juni 2014 gesperrt werden. Die Zufahrt zu den Liegenschaften in der Schärbächlistrasse erfolgt über die Neudorfstrasse und ist jederzeit gewährleistet. Die Schärbächlistrasse wird während dieser Zeit bis zur Baustelle als Sackgasse im Gegenverkehr betrieben. Von Mitte Juni bis voraussichtlich Ende Oktober 2014 ist die Durchfahrt in der Schärbächlistrasse, im Abschnitt Seestrasse bis Neudorfstrasse, gesperrt. Die Schärbächlistrasse wird während dieser Zeit von beiden Seiten bis zur Baustelle als Sackgasse im Gegenverkehr betrieben.

Der Durchgang für die Fussgänger ist jederzeit gewährleistet.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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