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Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Horgen

16. Februar 2014
Neuer Seeuferweg bei alter Papierfabrik
Ein neuer Seeuferweg steht kurz vor der Realisierung. Kanton, Gemeinde und Private haben gemeinsam eine attraktive Linienführung verbindlich abgesprochen. Der neue Weg führt  weitgehend über öffentlichem Grund (Kanton/Gemeinde). Die verbleibenden Abschnitte auf Privatgrund sind bereits mittels Wegrechten gesichert. Der neue Weg soll im Frühling 2014 mit den Umgebungsarbeiten der Überbauung „Seegarten“ realisiert und der Öffentlichkeit übergeben werden.

Ausgangslage
Der neue Seeuferweg rund um das Areal der alten Papierfabrik ist Bestandteil des  kommunalen und kantonalen Richtplans. Die schematische linienführung des neuen Seeuferwegs ist zudem Bestandteil des privaten Gestaltungsplans „Scheller“. Dieser wurde von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2003 bewilligt.

Parallel zur Planung der neuen Hochbauten im Scheller-Areal wurde anfangs Dezember 2011 - unter Federführung des Kantons - die Projektierung für diesen neuen Seeuferweg ausgelöst. Rasch konnte zwischen Kanton, Gemeinde und privater Bauherrschaft (Specogna AG) eine mögliche Linienführung des neuen, ca. 2 Meter breiten Wegs, einvernehmlich zu Handen eines Vorprojekts definiert werden.

Gemeinsames Ziel war es, diesen neuen Weg im Rahmen der Umgebungsarbeiten der privaten Überbauung im Frühling 2014 zu realisieren. Die private Bauherrschaft erklärte sich bereit, die notwendigen Fusswegrechte auf Ihrem Privatareal für diesen öffentlichen Seeuferweg entschädigungslos zu gewähren. Ein entsprechendes Vorprojekt-Dossier wurde im Februar 2013 gemäss §12 StrG in die Behördenvernehmlassung gegeben. Der Gemeinderat unterstützte im März 2013 das vorliegende Wegprojekt, welches im westlichen Abschnitt auf einer Länge von ca. 180 Meter über Land der Gemeinde führt.

Aktueller Stand
Kurz vor der Festsetzung des Wegprojektes wurde die Linienführung im Seeuferbereich vom Kanton (AWEL) nochmals geprüft. Anlässlich des Lokaltermins vom 10. Februar 2014, unter Beteiligung der Fachstellen des Kantons, einer Delegation des Gemeinderats Horgen und der Grundeigentümerin, konnten letzte Fragen bereinigt und die definitive Linienführung einvernehmlich festgelegt werden (vgl. Beilage). Im Uferbereich ist die Linienführung ausgesteckt.

Damit steht einer Festsetzung des neuen Seeuferwegs nichts mehr im Wege. Sofern alle Bewilligungen termingerecht vorliegen, kann der neue Wegabschnitt noch im Rahmen der laufenden Umgebungsarbeiten der Überbauung Seegarten im Frühling 2014 realisiert werden. Die Erstellungskosten des neuen Wegabschnitts im Seeuferbereich trägt der Kanton. Anschliessend wird die Gemeinde den betrieblichen Unterhalt des neuen Seeuferwegs übernehmen.

Bei Fragen steht Hans Burch, Gemeindeingenieur, zur Verfügung. Tel. 044 / 728 43 13.

Zugehörige Objekte

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140213_Linienfuhrung-Seeuferweg_Plan.pdf Download 0 140213_Linienfuhrung-Seeuferweg_Plan.pdf