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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2014

5. Februar 2014
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom

Donnerstag, 13. März 2014, 20.00 Uhr,
im Gemeindesaal Schinzenhof

zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
1
Oberstufenschulhäuser - Erneuerung Aussensportanlage – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 500’000.00

2
Schulhaus Tannenbach / Alterssiedlung Tannenbach - Ersatz Heizungsanlage und energetische Optimierungsmassnahmen – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr.
800‘000.00

3
Schulhaus Rotweg - Einführung Tagesschule – bauliche Massnahmen – Projekt- und
Kreditbewilligung von Fr. 400‘000.00

4
Rotwegstrasse - Sanierung Kanalisation, Werkleitungen und Strasse – Projekt- und Kreditbewilligung von Fr. 1‘360‘000.00

5
Strickler-Areal – Baurechtsverträge mit der Baugenossenschaft Zurlinden, Zürich - Zustimmung

6
Privater Gestaltungsplan Plattenhof – Zustimmung

7
Festlegung Waldabstandslinien Gebiet Wührenbach und Bergweiher Horgenberg –
Zustimmung


Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 28. Februar 2014 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Weitere Informationen sowie die Weisung zur Gemeindeversammlung vom 13. März 2014 finden Sie unter: Gemeindeversammlung.

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