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Neubau Buswendeschlaufe, Abschnitt Einsiedlerstrasse / Aamüliweg
Die Pläne liegen vom 17.01.2014 bis 17.02.2014 auf und können wie folgt eingesehen
werden:
Gemeindehaus, Bauamtssekretariat, Büro 510, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend)
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache
erhoben werden: Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, Bahnhofstrasse 10,
Postfach, 8810 Horgen.
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache
ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse
an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als
möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Tiefbau | 044 728 43 08 | tiefbau@horgen.ch |