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Urnenabstimmung vom 9. Februar 2013

12. Dezember 2013
Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinden Hirzel, Horgen und Oberrieden
Am Sonntag, 9. Februar 2014 findet statt:

A - Eidgenössische Volksabstimmung

1 - Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr")

2 - Volksinitiative vom 4. Juli 2011 "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"

3 - Volksinitiative vom 14. Februar 2012 "Gegen Masseneinwanderung"


B - Kantonale Volksabstimmung

1 - Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien)


C - Gemeindeabstimmung Politische Gemeinde Horgen

1 - Projekt- und Kreditgenehmigung Fernwärmeversorgung Horgen ab 2015 – Neubau der Spitzenlastzentrale Kniebreche mit Kosten von Fr. 3‘100‘000.00


D - Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden Horgen für die Amtsdauer 2014 – 2018

Die definitiven Wahlvorschläge können dem separaten Inserat entnommen werden.


Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt mit der Niederlassung in der Gemeinde.

Stimmberechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel bis Samstag,
18. Januar 2014 nicht erhalten haben, können das Stimmmaterial bis Freitagvormittag, 7. Februar 2014 bei der Gemeinderatskanzlei verlangen. Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

Ausübung des Stimmrechts
Die Stimmberechtigten haben folgende Möglichkeiten:
  • Persönlich an der Urne zu den auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Urnenöffnungszeiten. Dabei ist der immer zu unterschreibende Stimmrechtsausweis abzugeben.
  • Brieflich ab Empfang des Stimmmaterials bis spätestens zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag, unter Beachtung der auf dem Stimmrechtsausweis angegebenen Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe.
  • Stellvertretung durch eine beliebige stimmberechtigte Person. Wer sich an der Urne vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter zur Abgabe an der Urne mitgeben. Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten.

Abstimmungslokale, Wahlbüro und Auszählung
Die Urnenlokale und deren Öffnungszeiten sind auf den zugestellten Stimmrechtsausweisen aufgedruckt.

Das Auszählen der Stimmzettel erfolgt:
  • in Horgen ab 09.00 Uhr im Gemeindesaal Schinzenhof
  • in Oberrieden ab 11.30 Uhr im Gemeindehaus
  • in Hirzel ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus

Im Übrigen wird für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) verwiesen.

Die Stimmregister liegen in den Gemeinderatskanzleien bis am Freitag vor dem Urnengang zur Einsicht auf.

Im Auftrag
Gemeinderat Horgen