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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2013

5. Dezember 2013
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Horgen werden zur Gemeindeversammlung vom

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 20.00 Uhr,
im Gemeindesaal Schinzenhof

zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
1
Totalrevision der Statuten der Pensionskasse Horgen – Genehmigung

2
Verordnung über die Finanzierung der Pensionskasse und das Wahlverfahren der Mitglieder der Pensionskassenkommission – Genehmigung

3
Teilrevision Personalverordnung (Behördenentschädigung) – Genehmigung

4
Siedlungs- und Wohnassistenz – Institutionalisierung – Genehmigung

5
Voranschlag 2014 Politisches Gemeindegut und Festsetzung Steuerfuss – Genehmigung


Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.

Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen im Präsidialamt zur Einsicht auf.

Anfragen im Sinne des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, also bis am 27. November 2013 schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

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