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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung

1. Oktober 2013
Infolge Strassen- und Werkleitungsbauarbeiten in der Bergstrasse, im Abschnitt Hintere Etzelstrasse bis Ebnetstrasse, wird an der Bergstrasse, oberhalb der Autobahn A3 beim Eggweg, eine provisorische Bushaltestelle eingerichtet. Als zusätzliche Massnahme wird für die Bergstrasse, im Abschnitt Waldeggstrasse bis Eggweg (oberhalb Autobahn A3), vom 2. Oktober 2013 bis voraussichtlich Ende Juni 2014 eine Tempobeschränkung auf 50 km/h verfügt.

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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