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Öffentliche Auflage eines Strassenprojekts - Waidlistrasse, Zelgenstrasse bis Seewartweg

23. August 2013
Folgendes Projekt wird gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) des Kantons Zürich öffentlich aufgelegt:

Waidlistrasse, Zelgenstrasse bis Seewartweg


Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Horgen, Bahnhofstrasse, 10, 8810 Horgen, zur Einsicht auf, bzw. sind frei zugänglich im 2. OG des Gemeindehauses zur Einsichtnahme aufgehängt.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 23.09.2013, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Horgen, Präsidialamt, zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.

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