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Anordnung einer Urnenabstimmung für die Gemeinde Horgen:<br>Wahl eines Pfarrers für den Rest der Amtsdauer 2012 - 2016

15. August 2013
Am Sonntag, 22. September 2013 findet statt:

Wahl eines Pfarrers
für den Rest der Amtsdauer 2012-2016
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Horgen

1.
Die Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2013 beantragt den Stimmberechtigten, den Wahlvorschlag zu bestätigen:

Besetzung auf die Ergänzungspfarrstelle für den Rest der Amtsdauer 2012 – 2016, Pfarrer Torsten Stelter, geb. 1970, zu 100 %

2.
Es findet gemäss Art. 253 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl für den in Ziffer 1 erwähnten Pfarrer an der Urne am 22. September 2013 statt.

3.
Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen während der Amtsdauer.

4.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

5.
Mitteilung an Wahlbüro Horgen, an den Bezirksrat sowie an den Kirchenrat.

6.
Amtliche Veröffentlichung in der Zürichsee-Zeitung.


Horgen, 15. August 2013

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Die Präsidentin: Regula Villiger
Der Aktuar: Beat C. Müller-Mahler