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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

3. Mai 2013
Öffentliche Planauflage

Für

  • Transformatorenstation Giessereiweg 1 (S-160921.1)
  • 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Asylstrasse 19a und Giessereiweg 1, Einführung in die neue TS Giessereiweg 1 (L-205962.2)
  • 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Seegartenstrasse 90 und Giessereiweg 1, Einführung in die neue TS Giessereiweg 1 (L-148087.4)
  • 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Seestrasse 82 und Giessereiweg 1, Einführung in die neue TS Giessereiweg 1 (L-166408.3)

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnten Plangenehmigungs-gesuche eingegangen.

Die Gesuchunterlagen liegen vom 3. Mai 2013 bis 3. Juni 2013 im Bausekretariat (Büro 510), Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungs-gesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Plan-vorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Be-gehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Stark-strominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Zugehörige Objekte